Legasthenie -Tandem
Beate Poppe und Theresa Stauber
beraten Sie gerne bei allen Fragen rund um
- Lese- oder Rechtschreibstörungen
- Gutachten
- Nachteilsausgleich (NTA)
- Umsetzung an der Schule
- Förderung und Training
Zur Terminvereinbarung wenden Sie sich bitte an die Lehrkräfte persönlich oder an das Sekretariat:
0821/4558/143 00
sekretariat@mwrs-lindau.de
Lese-/ Rechtschreibstörung
Grundsätzlich gilt:
- Beim Schulwechsel auf weiterführende Schulen (z.B.: Grundschule > Realschule) muss ein Gutachten erneuert werden.
- Informieren Sie die Schule, über den Stand, damit schnellst möglich notwendige Fördermaßnahmen umgesetzt werden können.
- Ärztliche Gutachten / Testergebnisse werden von den Eltern an die zuständigen schulpsychologischen Stellen weitergeleitet, die dann den für die Schule rechtsverbindlichen Nachteilsausgleich (NTA) festlegen.
- Adresse des zuständigen Schulpsycholgen siehe “Anlaufstelle/Schulpsychologe” auf unserer Homepage.
- Ein Gutachten gilt grundsätzlich für die weitere Schulzeit – in der ersten Woche eines Schuljahres kann aber von den Erziehungsberechtigten der Antrag gestellt werden, dass die Gültigkeit für ein Schuljahr ausgesetzt wird. Wir empfehlen dies aber nur in Ausnahmefällen und engsten Absprachen mit den Lehrkräften.
- Um von Schulseite eine Förderung in kleinen Gruppen zu gewährleisten, bieten wir eine Deutschstunde am Nachmittag für die Klassen 5/6 sowie 7/8 an.
- Bei allen Fragen zur Förderung können Sie sich an das Legasthenie-Tandem wenden.